Berliner Testament Vorlage: Kostenloses Muster & Anleitung (2026)
Das Berliner Testament ist die beliebteste Testamentform für Ehepaare in Deutschland. Mit dieser Vorlage können Sie gemeinsam festlegen, dass der überlebende Partner alles erbt – und die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile.
In diesem umfassenden Ratgeber erhalten Sie eine kostenlose Berliner Testament Vorlage, erfahren welche Formulierungen rechtssicher sind und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament (auch "Ehegattentestament" genannt) ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Die Kernidee:
- Der überlebende Ehepartner wird Alleinerbe (Vollerbe).
- Die Kinder werden Schlusserben – sie erben erst, wenn beide Eltern verstorben sind.
- Das Testament ist wechselseitig bindend – nach dem Tod des ersten Partners kann der Überlebende es nicht mehr einfach ändern.
Vorteile des Berliner Testaments
- Absicherung des Ehepartners: Der Überlebende erhält das gesamte Vermögen.
- Einfache Regelung: Alle Erbfragen sind klar geregelt.
- Vermeidung von Streit: Kinder können nicht sofort ihren Pflichtteil einfordern (sofern Klauseln enthalten).
Nachteile, die Sie kennen sollten
- Bindungswirkung: Nach dem ersten Todesfall ist das Testament nur schwer änderbar.
- Erbschaftsteuer: Freibeträge können doppelt "verbraucht" werden.
- Pflichtteilsansprüche der Kinder bestehen dennoch.
Berliner Testament Vorlage: Kostenloser Mustertext
Hier ist eine rechtssichere Vorlage für Ihr Berliner Testament. Wichtig: Ein Testament muss in Deutschland vollständig handschriftlich verfasst werden, um gültig zu sein. Drucken Sie diese Vorlage also NICHT aus – schreiben Sie sie von Hand ab.
Vorlage 1: Einfaches Berliner Testament
Gemeinschaftliches Testament
Wir, die Eheleute
[Vorname Nachname des Ehemanns], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
und
[Vorname Nachname der Ehefrau], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein.
Der Überlebende von uns soll Vollerbe des Erstversterbenden werden.
Zu Schlusserben des Überlebenden setzen wir zu gleichen Teilen unsere gemeinsamen Kinder ein:
1. [Vorname Nachname Kind 1], geboren am [Geburtsdatum]
2. [Vorname Nachname Kind 2], geboren am [Geburtsdatum]
Sollte eines unserer Kinder vor dem Letztversterbenden versterben, treten dessen Abkömmlinge an seine Stelle.
[Ort], den [Datum]
[Unterschrift Ehepartner 1] [Unterschrift Ehepartner 2]
Vorlage 2: Berliner Testament mit Pflichtteilsklausel
Die Pflichtteilsstrafklausel (auch "Jastrowsche Klausel") schützt den überlebenden Ehepartner davor, dass Kinder sofort ihren Pflichtteil einfordern:
Gemeinschaftliches Testament
Wir, die Eheleute
[Vorname Nachname des Ehemanns], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
und
[Vorname Nachname der Ehefrau], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
errichten hiermit unser gemeinschaftliches Testament und treffen folgende Verfügungen:
§ 1 Gegenseitige Erbeinsetzung
Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Vollerben ein. Der Überlebende von uns wird Alleinerbe des Erstversterbenden.
§ 2 Schlusserben
Nach dem Tod des Letztversterbenden sollen unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen erben:
1. [Vorname Nachname Kind 1], geboren am [Geburtsdatum]
2. [Vorname Nachname Kind 2], geboren am [Geburtsdatum]
§ 3 Pflichtteilsstrafklausel
Sollte eines unserer Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil verlangen, wird dieses Kind auch beim Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten. Es ist dann von der Erbfolge ausgeschlossen.
§ 4 Ersatzerben
Sollte eines unserer Kinder vor dem Letztversterbenden versterben, treten dessen Abkömmlinge im Wege der Erbfolge an seine Stelle.
§ 5 Widerruf früherer Verfügungen
Alle früheren letztwilligen Verfügungen werden hiermit widerrufen.
[Ort], den [Datum]
[Eigenhändige Unterschrift Ehepartner 1]
[Eigenhändige Unterschrift Ehepartner 2]
Rechtliche Anforderungen: So ist Ihr Testament gültig
Ein Berliner Testament ist nur gültig, wenn folgende formale Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Handschriftlich verfassen
Das gesamte Testament muss von Hand geschrieben sein – ein Ausdruck ist ungültig! Dabei reicht es, wenn ein Ehepartner den Text schreibt – aber beide müssen unterschreiben.
2. Vollständige Angaben
Folgende Informationen müssen enthalten sein:
- Vor- und Nachnamen beider Ehepartner
- Geburtsdaten
- Aktuelle Wohnanschrift
- Ort und Datum der Erstellung
- Eigenhändige Unterschriften beider Ehepartner
3. Unterschriften
- Beide Ehepartner müssen mit vollem Namen unterschreiben
- Die Unterschriften sollten am Ende des Dokuments stehen
- Jede Seite kann zusätzlich paraphiert werden (optional)
Berliner Testament beim Amtsgericht hinterlegen
Nach der Erstellung empfehlen wir, das Testament beim Amtsgericht (Nachlassgericht) zu hinterlegen. Die Vorteile:
| Aspekt | Testament zu Hause | Amtliche Verwahrung |
|---|---|---|
| Sicherheit | Kann verloren gehen | Sicher aufbewahrt |
| Auffindbarkeit | Muss gefunden werden | Automatische Benachrichtigung im Todesfall |
| Kosten | Keine | Ca. 75-100 € einmalig |
| Zentrales Register | Nein | Eintrag im Testamentsregister |
So hinterlegen Sie Ihr Testament
- Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Amtsgericht (Nachlassgericht am Wohnort)
- Bringen Sie das Original-Testament und Personalausweise mit
- Das Gericht prüft die Form und registriert es im Zentralen Testamentsregister (ZTR)
- Sie erhalten eine Hinterlegungsbescheinigung
Häufige Fehler beim Berliner Testament
Diese Fehler machen viele Ehepaare – vermeiden Sie sie unbedingt:
Fehler 1: Testament ausdrucken
Ein ausgedrucktes Testament ist formunwirksam. Es muss handschriftlich geschrieben werden – kein Computer, kein Schreibmaschine.
Fehler 2: Unterschrift fehlt
Wenn nur ein Ehepartner unterschreibt, ist das Testament ungültig. Beide müssen mit vollem Namen unterschreiben.
Fehler 3: Kein Datum
Ohne Datum kann im Streitfall nicht festgestellt werden, welches Testament das aktuellste ist. Immer Ort und Datum angeben.
Fehler 4: Unklare Formulierungen
Vage Formulierungen wie "mein Vermögen soll gerecht aufgeteilt werden" führen zu Streit. Seien Sie konkret: Wer erbt was?
Fehler 5: Pflichtteil vergessen
Kinder haben immer Anspruch auf den Pflichtteil (50% des gesetzlichen Erbteils). Diesen können Sie nicht ausschließen – aber mit der Pflichtteilsklausel regeln, was passiert, wenn er eingefordert wird.
Erbschaftsteuer & Freibeträge beim Berliner Testament
Das Berliner Testament hat steuerliche Auswirkungen, die Sie kennen sollten:
Freibeträge 2026
| Erbe | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner | 500.000 € |
| Kinder (pro Kind) | 400.000 € |
| Enkelkinder | 200.000 € |
Das Problem der "doppelten Vererbung"
Beim Berliner Testament wird das Vermögen zweimal vererbt:
- Vom Erstverstorbenen an den überlebenden Ehepartner
- Vom Letztversterbenden an die Kinder
Beispiel: Ein Ehepaar hat ein Gesamtvermögen von 1.000.000 €. Stirbt der Mann zuerst, erbt die Frau alles (steuerfreier Freibetrag: 500.000 €). Stirbt dann die Frau, erben die Kinder das gesamte Vermögen – aber der Freibetrag des Vaters (400.000 € pro Kind) wurde bereits "verschenkt".
Tipp: Bei größeren Vermögen (über 800.000 €) sollten Sie einen Notar oder Steuerberater konsultieren.
Kann ich das Berliner Testament ändern oder widerrufen?
Zu Lebzeiten beider Ehepartner
Solange beide leben, können Sie das Testament jederzeit gemeinsam widerrufen oder ändern:
- Verfassen Sie ein neues Testament mit dem Vermerk: "Alle früheren Testamente werden hiermit widerrufen."
- Beide Ehepartner müssen unterschreiben.
Nach dem Tod des ersten Ehepartners
Hier wird es kompliziert: Das Berliner Testament entwickelt eine Bindungswirkung. Der Überlebende kann die Schlusserbeneinsetzung nicht mehr einfach ändern.
Ausnahmen:
- Die Partner haben im Testament eine Änderungsklausel vorgesehen
- Der Überlebende schlägt die Erbschaft aus (selten sinnvoll)
- Bei Wiederverheiratung können manche Klauseln greifen
Berliner Testament vs. Notarielles Testament
| Kriterium | Handschriftliches Berliner Testament | Notarielles Testament |
|---|---|---|
| Kosten | Keine (nur Hinterlegung ~100 €) | Ca. 300-1.500 € (je nach Vermögen) |
| Beratung | Keine | Umfassende Rechtsberatung |
| Gültigkeit | Muss handschriftlich sein | Computer-Ausdruck möglich |
| Erbschein | Meist erforderlich | Oft entbehrlich |
| Komplexe Regelungen | Risiko von Fehlern | Rechtssicher formuliert |
Empfehlung: Bei einfachen Familienverhältnissen reicht ein handschriftliches Testament. Bei Patchwork-Familien, Immobilien im Ausland oder größeren Vermögen lohnt sich der Gang zum Notar.
Berliner Testament für Patchwork-Familien
Bei Patchwork-Familien ist besondere Vorsicht geboten. Hier ein Beispiel:
Situation:
- Ehemann hat ein Kind aus erster Ehe (Kind A)
- Ehefrau hat zwei Kinder aus erster Ehe (Kind B, Kind C)
- Gemeinsame Kinder gibt es nicht
Problem: Ein klassisches Berliner Testament könnte dazu führen, dass Kind A leer ausgeht, wenn der Vater zuerst stirbt und die Ehefrau alles erbt.
Lösung: Ein Vor- und Nacherbentestament oder individuelle Vermächtnisse können helfen. Hier sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren.
Checkliste: Berliner Testament erstellen
Bevor Sie Ihr Testament schreiben, prüfen Sie diese Punkte:
- Sind wir verheiratet oder eingetragene Lebenspartner?
- Haben wir Kinder? (Auch aus früheren Beziehungen?)
- Wie hoch ist unser Gesamtvermögen?
- Gibt es Schulden oder Verbindlichkeiten?
- Wollen wir eine Pflichtteilsklausel aufnehmen?
- Soll es eine Wiederverheiratungsklausel geben?
- Haben wir alle früheren Testamente widerrufen?
Fazit: Berliner Testament richtig erstellen
Das Berliner Testament ist eine bewährte Möglichkeit für Ehepaare, sich gegenseitig abzusichern. Mit unserer kostenlosen Vorlage können Sie sofort loslegen:
- Schreiben Sie das Testament von Hand – kein Ausdruck!
- Beide Ehepartner müssen unterschreiben
- Geben Sie Ort und Datum an
- Hinterlegen Sie es beim Amtsgericht für Sicherheit
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplizierten Familienverhältnissen oder größeren Vermögen empfehlen wir, einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet ein Berliner Testament beim Notar?
Die Kosten für ein notarielles Berliner Testament richten sich nach dem Vermögenswert. Bei einem Vermögen von 250.000 € betragen die Notarkosten ca. 535 € (2,0-fache Gebühr). Bei 500.000 € sind es ca. 935 €. Hinzu kommen Kosten für die Registrierung im Testamentsregister.
Kann man ein Berliner Testament ohne Notar machen?
Ja, ein Berliner Testament kann vollständig ohne Notar erstellt werden. Es muss nur handschriftlich verfasst und von beiden Ehepartnern unterschrieben werden. Die amtliche Hinterlegung beim Nachlassgericht ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend.
Wie lange ist ein Berliner Testament gültig?
Ein Berliner Testament ist unbefristet gültig. Es gibt kein Verfallsdatum. Das Testament kann jedoch durch ein neues Testament widerrufen werden (zu Lebzeiten beider Partner). Nach dem Tod des ersten Ehepartners entwickelt es eine Bindungswirkung.
Ist ein Berliner Testament auch ohne Kinder sinnvoll?
Ja, auch kinderlose Ehepaare können ein Berliner Testament errichten. Anstelle der Kinder werden dann andere Schlusserben eingesetzt – zum Beispiel Geschwister, Neffen/Nichten oder gemeinnützige Organisationen.
Was passiert beim Berliner Testament mit dem Pflichtteil?
Der Pflichtteil der Kinder besteht auch beim Berliner Testament. Kinder können vom überlebenden Elternteil ihren Pflichtteil (50% des gesetzlichen Erbteils) einfordern. Eine Pflichtteilsstrafklausel kann jedoch festlegen, dass Kinder, die den Pflichtteil fordern, bei der Schlusserbfolge nur noch den Pflichtteil erhalten.
Kann ich das Berliner Testament nachträglich ändern?
Zu Lebzeiten beider Ehepartner: Ja, jederzeit durch ein neues gemeinsames Testament. Nach dem Tod eines Partners: In der Regel nein, da eine Bindungswirkung eintritt. Ausnahmen können im Testament vereinbart werden (z.B. Änderungsvorbehalt des Überlebenden).
